Suche

Stellungnahme zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes für den Landkreis Osnabrück

Mit Bedauern haben wir festgestellt, dass die Abstände zu Wohnnutzungen im Innenbereich nach der ersten Auslegung abermals von 800m auf 1000m vergrößert wurden. Abgesehen von unserer ursprünglichen Forderung, bei Abstandsvorgaben nicht über die der TA Lärm sowie der gesetzlichen Regelung zur optisch bedrängenden Wirkung (2H) hinauszugehen, sehen wir dabei eine zusätzliche Erhöhung des Konfliktpotenzials mit den Belangen des Natur-, Arten- und Landschaftsschutzes. Je weiter man von der Wohnbebauungwegrückt, desto eher kommt man in unbesiedelte Bereiche, welche als Rückzugsräume der heimischen Tier- und Pflanzenwelt genutzt werden. PDF-Download

Stellungnahme zum Gesetz zur Steigerung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land und von Freiflächen-Photovoltaikanlagen sowie zur Änderungraumordnungsrechtlicher Vorschriften

Der vorliegende Gesetzesentwurf umfasst das Niedersächsisches Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und über Berichtspflichten (NWindG), das Niedersächsische Gesetz über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Ertrag von Windenergieanlagen und Freiflächen-Photovoltaikanlagen (NWindPVBetG) sowie Änderungen des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes. PDF-Download

Die Gemeindeöffnungsklausel nach § 245e BauGB

Was bedeutet die Gemeindeöffnungsklausel für Gemeinden? Der Bundesgesetzgeber hat einen neuen Absatz ins Baugesetzbuch (BauGB) aufgenommen, um den Gemeinden die Möglichkeit zu geben, weitere Flächen auszuweisen, wenn sie nicht selbst für die Umsetzung der Flächenziele nach Windflächenbedarfsgesetz (WindBG) zuständig sind. Die sogenannte Gemeindeöffnungsklausel gilt ab dem 14.01.2024. Die Einschätzung des LEE finden Sie hier (PDF-Download).

Stellungnahme zum Klimaschutzgesetz

In dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll das niedersächsische Klimaschutzgesetz an die veränderten Notwendigkeiten zum Klimaschutz und zum Ausbau der Erneuerbaren Energien angepasst werden. Hierzu werden Emissionsminderungsziele erhöht, mehr Windenergieflächen bereitgestellt und der Photovoltaikausbau bei Sanierungen weiter in die Verpflichtung genommen. Gleichzeitig drohen aber auch unsinnige Restriktionen für Freiflächen-PV und unabgestimmte Fristen für die Windflächenausweisungen formuliert zu werden. PDF-Download

Nach oben