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Die Gemeindeöffnungsklausel nach § 245e BauGB

Was bedeutet die Gemeindeöffnungsklausel für Gemeinden? Der Bundesgesetzgeber hat einen neuen Absatz ins Baugesetzbuch (BauGB) aufgenommen, um den Gemeinden die Möglichkeit zu geben, weitere Flächen auszuweisen, wenn sie nicht selbst für die Umsetzung der Flächenziele nach Windflächenbedarfsgesetz (WindBG) zuständig sind. Die sogenannte Gemeindeöffnungsklausel gilt ab dem 14.01.2024. Die Einschätzung des LEE finden Sie hier (PDF-Download).

Noch immer zu wenig Bewegung in der Biogas-Branche

Im Rahmen seiner heutigen Pressekonferenz stellt der Fachverband Biogas e.V. die Branchenzahlen für 2022 und eine Prognose für das Jahr 2023 vor. Diese Jahre sind geprägt von einem zu geringen Zubau der installierten Leistung, die flexibel auf die Anforderungen im Stromnetz reagieren können. Ein größerer Abbau dieser regelbaren Leistung droht in den nächsten Jahren.

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