Der LEE begrüßt die Einigung der Arbeitsgruppe
Erneuerbare Energien: Durch die Einführung einer Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch soll es den Ländern künftig möglich sein, einen Mindestabstand von bis zu 1.000 Metern zwischen Windenergieanlagen und Wohngebäuden in ihre Landesgesetze aufzunehmen.