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Schub für niedersächsische Windenergie durch Eckpunktepapier?

Genehmigungen dürfen nicht nur in Krisenzeiten wirken

Das Anfang der Woche von Bundeswirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck vorgestellte Eckpunktepapier zur Beschleunigung des naturverträglichen Ausbaus der Windenergie an Land ruft ein geteiltes Echo in der Windenergiebranche hervor.


„Wir begrüßen, dass das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium eine bundeseinheitliche Regelung für den Ausbau der Erneuerbaren Energien anstrebt. Bundeseinheitliche Standards im Bundesnaturschutzgesetz vereinfachen die Genehmigungen“, so LEE-Vorsitzende Bärbel Heidebroek.


Länderrecht auf Bundesgesetzgebung abstimmen


Doch Heidebroek wirbt dafür, die Bundesgesetzgebung eng mit den landespolitischen Prozessen in Niedersachsen zu verzahnen: „Wenn wir die Energiewende in Niedersachsen erfolgreich gestalten wollen, müssen die Bundesgesetzgebungen mit den Maßnahmen des Landes vor Ende der Legislaturperiode im Herbst verzahnt werden. Dies gilt insbesondere für den Artenschutzleitfaden und das Landes-Raumordnungsprogramm.“


Das Landes-Raumordnungsprogramm regelt die Flächenplanung auf Länderebene, unter anderem auch die Flächenpotenziale für den Zubau von Erneuerbare-Energien-Anlagen.


Artenschutzrechtliche Ausnahme wird kritisch gesehen


Heidebroek weiter: „Der Passus der artenschutzrechtlichen Aus-nahme ist sicherlich in guter Absicht geschrieben worden. Doch kann die Ausnahmeregelung auch zu unklaren Rechtsverhältnissen bei der Genehmigung von Anlagen führen. Wir benötigen eine grundsätzliche Rechtssicherheit bei der Genehmigung von Anlagen, die nicht nur in Krisenzeiten wirkt.“


„Ob sich die angestrebten Änderungen als positiv erweisen, wird sich erst bei der Ausgestaltung zeigen. Für uns spielt beispielsweise die Artenschutzliste eine entscheidende Rolle. Wir müssen hier sehr genau hinschauen. Der Rotmilan gehört unserer Meinung nach nicht auf die Artenschutzliste, beim Uhu müssen wir klären, ob die Abstände zu den Rotorblättern ausreichen“, so Heidebroek abschließend.


PM06/2022  06/04/2022

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