Rechtsgutachten zum Landschaftsbildersatzgeld

Rechtsgutachten zum Landschaftsbildersatzgeld

21.10.2026

Nach dem Niedersächsischen Windenergieerlass von 2021 können Eingriffe in das Landschaftsbild durch Windenergieanlagen in der Regel nicht kompensiert werden. Denn nach den Ausführungen des Erlasses ist eine landschaftsgerechte Neugestaltung „zumeist nicht möglich“. Vielmehr ist danach eine Ersatzgeldzahlung zu leisten, die bisher anhand der Investitionskosten ermittelt wird. Dies führt in der Praxis regelmäßig zu einer großen Diskrepanz zwischen den zunächst angenommenen und den dann tatsächlich bestehenden Investitionskosten bei Windenergieprojekten.

Im September 2024 stellte das Bundesverwaltungsgericht klar, dass entgegen der gängigen Verwaltungspraxis in den Ländern eine Kompensation nicht nur durch die Beseitigung vertikaler Strukturen und durch einen Rückbau von Windenergieanlagen möglich ist. Vielmehr kommen – so das Bundesverwaltungsgericht – alle Maßnahmen hierfür in Betracht, die auf anderem Wege Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder Erholungswert einer Landschaft in dem betroffenen Naturraum steigern.

Vor diesem Hintergrund hat der LEE Niedersachsen/Bremen die Anwaltskanzlei tettau Partnerschaft mbB beauftragt, den rechtlichen Maßstab unter Auswertung der Rechtsprechung und Verwaltungspraxis – beschränkt auf die Regelungen in Niedersachsen – an Kompensationsmaßnahmen und Ersatzgeldzahlung zusammenzufassen und mögliche Lösungsansätze darzulegen.

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