Windenergieerlass: Mehr Klarheit, weniger Hürden

Windenergieerlass: Mehr Klarheit, weniger Hürden

06.11.2026

LEE Niedersachsen/Bremen fordert praxistaugliche Regeln für Abstände, Rückbausicherheiten und Artenschutz

Hannover, 06.11.2026 – Der neue Niedersächsische Windenergieerlass soll eine einheitliche Genehmigungspraxis schaffen. An entscheidenden Stellen drohen jedoch neue bürokratische Hürden statt Vereinfachungen. Der Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen/Bremen e. V. (LEE Niedersachsen/Bremen) fordert in seiner Stellungnahme deshalb Nachbesserungen.

Abstände: Einfacher statt komplizierter

Während Brandenburg im Außenbereich auf bauordnungsrechtliche Abstandsflächen für Windenergieanlagen verzichtet und Hessen einen Festabstand von drei Metern vorschreibt, hält Niedersachsen an komplexen Berechnungen fest. Der LEE Niedersachsen/Bremen fordert eine deutliche Vereinfachung, beispielsweise durch pauschale Abstandsvorgaben. Zudem muss klargestellt werden, dass zu Gebäuden ohne Wohnzweck keine Abstandsflächen erforderlich sind, um die direkte Stromversorgung der Wirtschaft nicht unnötig zu erschweren.

„Wir brauchen Regeln, die Projekte ermöglichen, statt komplizierte Verwaltungsverfahren. Wer erneuerbaren Strom direkt vor Ort nutzen will, darf nicht an zu viel Bürokratie scheitern“, betont Bärbel Heidebroek, Vorsitzende des LEE Niedersachsen/Bremen.

Rückbau: Verhältnismäßigkeit sichern

Auch bei der Rückbausicherheit braucht es einheitliche Maßstäbe. In der Praxis werden Bürgschaften von bis zu 1,5 Millionen Euro verlangt und teilweise Preissteigerungen von vier statt der vorgesehenen zwei Prozent angesetzt. Dadurch entstehen häufig sechsstellige Mehrkosten, ohne dass sich die Rückbausicherheit tatsächlich verbessert. Der LEE Niedersachsen/Bremen begrüßt die geplante einheitliche Berechnungsformel zwar grundsätzlich, warnt aber vor unverhältnismäßigen Belastungen und unnötigen Kosten für die Energiewende. Praxisferne Anforderungen, wie die Entfernung von Pfahlgründungen, müssen entfallen. Auch das neue Baugesetzbuch sieht diese nicht vor.

Artenschutz: Bundesrecht konsequent umsetzen

Der LEE Niedersachsen/Bremen kritisiert außerdem, dass die geänderte bundesrechtliche Grundlage im niedersächsischen Artenschutzleitfaden bislang nicht berücksichtigt wird. Er fordert, die abschließenden bundesrechtlichen Vorgaben zu kollisionsgefährdeten Vogelarten eins zu eins umzusetzen, statt durch zusätzliche Artenlisten und Sonderregeln Verschärfungen auf Landesebene zu schaffen. Abstände müssen zudem wissenschaftlich nachvollziehbar hergeleitet und Störungen nach dem gesetzlichen Maßstab beurteilt werden.

Genehmigen statt ausbremsen

Der Windenergieerlass muss Verfahren vereinfachen und darf keine zusätzlichen Prüfpflichten schaffen. Nötig sind klare, einheitliche und rechtssichere Vorgaben. „Längere Genehmigungen gefährden die Ausbauziele. Sie bremsen Investitionen, regionale Wertschöpfung und die Versorgung der Wirtschaft mit heimischer Energie“, so Heidebroek. „Niedersachsen braucht einen Windenergieerlass, der Beschleunigung tatsächlich möglich macht.“

Zur Stellungnahme zum Niedersächsischen Windenergieerlass

 

Pressekontakt:

Helge Gülzau
Pressesprecher
Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen/Bremen e.V.
Herrenstraße 6 | 30159 Hannover
Tel.: 0511 – 123247-12
Mobil: +49 (0) 151 18065007
h.guelzau@lee-nds-hb.de | www.lee-nds-hb.de

Teile diesen Beitrag!