Stellungnahme zur Fortschreibung des Landesraumordnungsprogrammes (LROP)
24.08.2026
Wir begrüßen ausdrücklich, dass der überarbeitete Entwurf die Energieinfrastruktur — Wasserstoffnetz, Speicher, Netzverknüpfung, Bündelungsgebot in Abschnitt 4.2.2 Ziffer 01 Satz 4 — deutlich stärker raumordnerisch absichert als das geltende LROP.
Niedersachsen hat sich mit dem Niedersächsischen Klimagesetz für beide Volumenträger rechtsverbindliche Ziele gesetzt. Hinzu treten die Flächenziele — 2,2 Prozent der Landesfläche für die Wind-energie und 0,5 Prozent für Freiflächenanlagen. Dem steht der aktuelle Ausbaustand gegenüber. Rund 90 Prozent des Freiflächenziels sind noch zu erschließen. Beide Technologien haben zuletzt an Dynamik gewonnen — und beide brauchen dafür kurzfristig verfügbare Flächen. Der vorliegende Entwurf wirkt jedoch an beiden Stellen verknappend.
Anders als bei der Windenergie, für die mit dem WindBG und dem NWindG verbindliche Flächenziele und ein Positivplanungsregime bestehen, gibt es für die Photovoltaik kein bundesrechtliches Flächenziel. Die Raumordnung des Landes ist damit das einzige Instrument, das die Flächenverfügbarkeit systematisch beeinflusst — sie wird in diesem Entwurf ausschließlich zur Verknappung eingesetzt. Wir bitten das Land, den Entwurf vor diesem Hintergrund zu überarbeiten.