Stellungnahme zur Änderung der Allgemeinen Gebührenordnung (AIIGO) Niedersachsen
31.07.2026
Positiv hervorzuheben ist, dass der Verordnungsentwurf an mehreren Stellen eine stärkere Orientierung am tatsächlichen Verwaltungsaufwand vorsieht. Ebenso begrüßen wir, dass einzelne Mindestgebühren dort abgesenkt werden, wo der bisherige Gebührenrahmen nicht mehr im angemessenen Verhältnis zum Verwaltungsaufwand stand. Diese Ansätze gehen aus unserer Sicht in die richtige Richtung und sollten konsequent fortgeführt werden.