Stellungnahme zur Aufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP) – Teilprogrammes Windenergie für den Landkreis Osterholz
29.11.2024
Der Landkreis Osterholz weist im Planungsentwurf insgesamt 3,37% seiner Landkreisfläche als Vorranggebiet Windenergienutzung aus, wovon aufgrund der Rotor – innerhalb Festlegungen nur 1,93% faktisch nutzbar und auf die Flächenziele nach WindBG anrechenbar sind.
Insgesamt legt der Landkreis unterstützenswerte Planungskriterien und -abwägungen zugrunde, bleibt damit aber dennoch deutlich unter seinem eigentlichen Potenzial. Entsprechende Hinweise haben wir aufgeführt.