Stellungnahme zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes für den Landkreis Osnabrück
11.07.2024
Mit Bedauern haben wir festgestellt, dass die Abstände zu Wohnnutzungen im Innenbereich nach der ersten Auslegung abermals von 800m auf 1000m vergrößert wurden. Abgesehen von unserer ursprünglichen Forderung, bei Abstandsvorgaben nicht über die der TA Lärm sowie der gesetzlichen Regelung zur optisch bedrängenden Wirkung (2H) hinauszugehen, sehen wir dabei eine zusätzliche Erhöhung des Konfliktpotenzials mit den Belangen des Natur-, Arten- und Landschaftsschutzes. Je weiter man von der Wohnbebauungwegrückt, desto eher kommt man in unbesiedelte Bereiche, welche als Rückzugsräume der heimischen Tier- und Pflanzenwelt genutzt werden.