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Urteil des OVG Lüneburg zur 9-Monat-Lagerfrist für Gärreste

Betrifft Biogasanlagen ohne eigene Ausbringfläche

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat im Berufungsverfahren zum Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg (30.09.2020) festgestellt, dass auch eine landwirtschaftliche und vertraglich abgesicherte Nutzung von Gärresten als Düngemittel prinzipiell zur Einhaltung der 9 Monat Lagerfrist von Biogasanlagen ohne eigene Fläche möglich ist.

Der LEE setzt sich aktiv bei der niedersächsischen Landespolitik für alternative Inputprodukte (Blühpflanzen, Reststoffe) und verstärkten Wirtschaftsdüngereinsatz ein und dass dafür praktikable Genehmigungsvorgaben entwickelt werden. Wir stehen im ständigen Gespräch mit den Entscheidungsträgern.

 

Urteil des OVG Lüneburg zur 9 Monat Lagerfrist für Gärreste von Biogasanlagen ohne eigene Ausbringfläche