Urteil des OVG Lüneburg zur 9-Monat-Lagerfrist für Gärreste
20.05.2022
Urteil des OVG Lüneburg zur 9-Monat-Lagerfrist für Gärreste
Betrifft Biogasanlagen ohne eigene Ausbringfläche
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat im Berufungsverfahren zum Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg (30.09.2020) festgestellt, dass auch eine landwirtschaftliche und vertraglich abgesicherte Nutzung von Gärresten als Düngemittel prinzipiell zur Einhaltung der 9 Monat Lagerfrist von Biogasanlagen ohne eigene Fläche möglich ist.
Der LEE setzt sich aktiv bei der niedersächsischen Landespolitik für alternative Inputprodukte (Blühpflanzen, Reststoffe) und verstärkten Wirtschaftsdüngereinsatz ein und dass dafür praktikable Genehmigungsvorgaben entwickelt werden. Wir stehen im ständigen Gespräch mit den Entscheidungsträgern.
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