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Stellungnahme zum Planänderungsverfahren des Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP) 2020 des Landkreises Rotenburg (Wümme) hier: Beteiligung gemäß §9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG)

Grundsätzlich ist die Planung der Windenergieflächen sehr begrüßenswert. Wir erkennen es positiv an, dass der Landkreis Rotenburg (Wümme) sein Teilflächenziel von 4%, welches er bis 2032 umzusetzen hat, in einer einzigen Planungsrunde erreichen möchte. Dadurch, dass der Landkreis einer der wenigen ist, welchem das Maximalziel von 4% auferlegt wurde, ist diese Vorgehensweise ein gutes Vorzeigebeispiel für andere Landkreise, bzw. Planungsregionen. Nichtsdestotrotz ist die Planung mit 4,01% sehr eng gestrickt und beinhaltet geradezu keine Pufferflächen, was in einem weiteren Schritt zur Zielerreichung noch hilfreich wäre. Ungenutzte Potenziale haben wir in der Stellungnahme aufgezeigt. PDF-Download

Stellungnahme zur Aufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP) – Teilprogrammes Windenergie für den Landkreis Osterholz

Der Landkreis Osterholz weist im Planungsentwurf insgesamt 3,37% seiner Landkreisfläche als Vorranggebiet Windenergienutzung aus, wovon aufgrund der Rotor – innerhalb Festlegungen nur 1,93% faktisch nutzbar und auf die Flächenziele nach WindBG anrechenbar sind. Insgesamt legt der Landkreis unterstützenswerte Planungskriterien und -abwägungen zugrunde, bleibt damit aber dennoch deutlich unter seinem eigentlichen Potenzial. Entsprechende Hinweise haben wir aufgeführt. PDF-Download

Stellungnahme zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes für den Landkreis Osnabrück

Mit Bedauern haben wir festgestellt, dass die Abstände zu Wohnnutzungen im Innenbereich nach der ersten Auslegung abermals von 800m auf 1000m vergrößert wurden. Abgesehen von unserer ursprünglichen Forderung, bei Abstandsvorgaben nicht über die der TA Lärm sowie der gesetzlichen Regelung zur optisch bedrängenden Wirkung (2H) hinauszugehen, sehen wir dabei eine zusätzliche Erhöhung des Konfliktpotenzials mit den Belangen des Natur-, Arten- und Landschaftsschutzes. Je weiter man von der Wohnbebauungwegrückt, desto eher kommt man in unbesiedelte Bereiche, welche als Rückzugsräume der heimischen Tier- und Pflanzenwelt genutzt werden. PDF-Download

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