Stellungnahme zum Planänderungsverfahren des Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP) 2020 des Landkreises Rotenburg (Wümme) hier: Beteiligung gemäß §9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG)
29.11.2024
Grundsätzlich ist die Planung der Windenergieflächen sehr begrüßenswert. Wir erkennen es positiv an, dass der Landkreis Rotenburg (Wümme) sein Teilflächenziel von 4%, welches er bis 2032 umzusetzen hat, in einer einzigen Planungsrunde erreichen möchte. Dadurch, dass der Landkreis einer der wenigen ist, welchem das Maximalziel von 4% auferlegt wurde, ist diese Vorgehensweise ein gutes Vorzeigebeispiel für andere Landkreise, bzw. Planungsregionen.
Nichtsdestotrotz ist die Planung mit 4,01% sehr eng gestrickt und beinhaltet geradezu keine Pufferflächen, was in einem weiteren Schritt zur Zielerreichung noch hilfreich wäre. Ungenutzte Potenziale haben wir in der Stellungnahme aufgezeigt.