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Rückbau von Windkraftanlagen stellt keine Umweltgefährdung dar

CFK wird auch künftig sachgerecht entsorgt

Vor dem Hintergrund der aktuellen Berichterstattung über den Rückbau von Windkraftanlagen, die aus der EEG-Förderung fallen, weist der LEE darauf hin, dass es sich bei dem kohlenstofffaserverstärkten Kunststoff CFK nicht um Sondermüll im Sinne des Abfallgesetzes handelt. Gleichwohl ist die Entsorgung des Mülls mit einem technischen Aufwand verbunden.

 

Dazu Marie Kollenrott, stellvertretende Geschäftsführerin des LEEs: „Wir setzen uns für umfassende Forschungsarbeit dazu ein, wie die Anteile des CFKs in den Rotorblättern nach Ablauf des Lebenszyklus der Anlagen umweltgerecht isoliert und entsorgt werden können. Von einer Gefährdung für die Umwelt kann aktuell keine Rede sein. Die Windkraftanlagen werden nicht alle zeitgleich abgebaut – es gibt ausreichend Recycling- und Lagerkapazitäten in Niedersachsen.“

 

Der LEE Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen/ Bremen informiert Gesellschaft, Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit über die Leistungsfähigkeit der Erneuerbaren Energien und setzt sich für den 100 prozentigen Einsatz regenerativer Energien ein.

LEE 01/2020