LEEs: EEG-Novelle darf nicht zu Rückschlägen führen
Die drei Landesverbände der Erneuerbaren Energien aus NRW, Schleswig-Holstein und Niedersachsen/Bremen fordern gemeinsam konkrete Lösungen für den Weiterbetrieb von Erneuerbare-Energien-Bestandsanlagen.
Vor dem Hintergrund der am 30. Oktober anstehenden Bundestagsdebatte zur EEG-Novelle appellieren die Landesverbände Erneuerbare Energien aus NRW, Schleswig-Holstein und Niedersachsen/Bremen eindringlich an die Bundesregierung, das EEG angesichts des fortschreitenden Klimawandels verantwortungsvoll anzupassen. Die Novelle regelt unter anderem den Weiterbetrieb von Anlagen, die nach 20 Jahren aus der EEG-Förderung fallen.
Die LEES fordern, die Kapazitäten bestehender Erneuerbare-Energieanlagen im System zu halten und die Ausbauziele von Bund und Ländern nicht durch einen Rückbau zu gefährden. Betroffen sind davon vor allem die Bereiche Wind-, Bio- und Solarenergie.
Für den Weiterbetrieb von Ü20-Solaranlagen der ersten Stunde fordert Christian Mildenberger, Geschäftsführer des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW), eine einfache und wirtschaftliche Lösung:
„Gut 25.000 Photovoltaik-Pioniere in NRW möchten gerne weiter klimafreundlichen Strom produzieren. Und diese Klimapower wird dringend benötigt. Um also eine Abschaltwelle von deutschlandweit fast 180.000 Solaranlagen in den kommenden fünf Jahren zu verhindern, brauchen wir eine wirtschaftliche Perspektive im EEG – solange bürokratische Regelungen einen vernünftigen Post-EEG-Betrieb noch blockieren. Dafür muss endlich die unsinnige EEG-Umlage auf selbst erzeugten und verbrauchten Solarstrom abgeschafft werden.
Zudem muss Wirtschafsminister Altmaier die bereits geplante Anschlussregelung vereinfachen: Kleinbetreiber zu neuen Messsystemen zu zwingen, ist unverhältnismäßig. Stattdessen sollten parallel lieber neue innovative Lösungen wie das Net Metering eingeführt werden. Das ist einfacher, günstiger und schafft einen Markt außerhalb des durch Stromkunden finan-zierten EEGs.“
Fabian Faller, Geschäftsführer des LEE Schleswig-Holstein, setzt sich für eine Anpassung der Südquote bei Biogasanlagen ein:
„Bei der Ausschreibung für Biomasse findet eine Südquote Anwendung. Diese besagt, dass 50 % des Ausschreibungsvolumens im Süden bezuschlagt werden. Wird diese Menge nicht ausgeschöpft, verfällt sie. Vor dem Hintergrund, dass 60 % der Leistung aus Biomasse aus dem Teil nördlich der Südregion kommen, ist zu befürchten, dass die Ausbauziele und damit auch die Klimaziele verfehlt werden.
Im Extremfall kann in einer überzeichneten Ausschreibung, für die keine Gebote aus der Südregion eingereicht werden, nur die Hälfte des ausgeschriebenen Volumens überhaupt vergeben werden. Die Folge wäre ein Rückbau der Anlagen im Norden.
Wir schlagen vor, die Südquote für Biomasse so gestalten wie bei Windenergie an Land: Wenn die Quote nicht durch Gebote aus der Südregion gefüllt werden kann, wird die nicht bezuschlagte Leistung an Gebote außerhalb der Südregion vergeben.“
Silke Weyberg, Geschäftsführerin des LEE Niedersachsen/Bremen, fordert eine Übergangslösung, um Windkraftstandorte künftig für ein Repowering nutzen zu können:
„Repowering ist wichtig, aus unserer Sicht ist der vorläufige Weiterbetrieb der Altanlagen aber notwendig, bis die neuen Anlagen errichtet sind. Sonst werden wir die Klimaziele nicht erreichen. Die funktionierenden Bestandsanlagen können problemlos weiterbetrieben werden.
Erhalten die Anlagenbetreiber aber keine auskömmliche Vergütung, wird nicht nur Schleswig-Holstein einen Rückbau an technisch einwandfreien Windkraftanlagen erleben. Problematisch ist für uns der anhaltend niedrige Börsenstrompreis, der im Jahresschnitt unter 3 Cent pro Kilowattstunde liegt. Auch über Direktvermarktung erzielen wir zur Zeit keine höheren Erlöse. Daher brauchen wir eine zusätzliche Absicherung im EEG, die standortabhängig bei ca. 2 Cent für bis zu 3 Jahren liegt. Außerdem schlagen wir vor, dass das EEG ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Repowering als Handlungsrahmen für die Länder regelt.“
LEE-PM 25/2020
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