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Licht und Schatten: Ein neuer Windenergieerlass für Niedersachsen

Erlass weist Verbesserungspotenziel auf

Niedersachsen hat einen neuen Windenergieerlass. Nach fast zweijähriger Bearbeitungszeit, in die sich der LEE Niedersachsen/Bremen intensiv eingebracht hat, wurde dieser im Juli im Kabinett beschlossen. Der LEE betrachtet den Erlass insgesamt als Fortschritt, wenn es sich auch, wie so oft in politischen Prozessen, um ein Kompromisspapier handelt. Und so finden sich aus Sicht der niedersächsischen Windbranche im Erlass positive, wie auch weniger hilfreiche Punkte, die hier kurz beleuchtet werden sollen.
 
Positive Aspekte

 

Positiv zu bewerten ist die Bezugnahme des Erlasses auf das Urteil des OVG Münsters in Bezug auf die Debatte der Bereitstellung hinreichenden Raumes für die Windenergie. Das Urteil verpflichtet die Kreise, mindestens 10 % der mit Windenergie bebaubaren Fläche (Potentialfläche nach Abzug der harten Tabukriterien) für Windenergienutzung zur Verfügung zu stellen. Nicht sinnvoll in diesem Zusammenhang ist jedoch der im Erlass erwähnte Wert von 7%, der sich nicht etwa an der aktuellen Zielgröße von 2,1 % der Landesfläche orientiert, sondern an dem veralteten Prozentziel von 1,4 % des vormaligen Erlasses.
 
Der Erlass enthält des Weiteren erstmalig eine zurückhaltende Öffnungsklausel zum Thema „Wind im Forst“. Forstfläche kann nunmehr nicht nur dann als Prüfraum in Anspruch genommen werden, wenn die Offenlandflächen ausgeschöpft sind, sondern insbesondere vorbelastete Flächen stehen nun einer Einzelfallprüfung offen.

Keine pauschalen Abstände
 
Pauschale Abstände wie etwa in Bayern oder NRW wurden in Niedersachsen seitens der Landesregierung ausgeschlossen, dies ist positiv zu bewerten. Somit wird die Windenergie in Niedersachsen nicht ausgebremst und den Kreisen verbleibt ein größerer Gestaltungsspielraum. Bezüglich des Repowerings von Altanlagen werden im Erlass erstmalig die Instrumente für ein Standorterhaltendes Repowering genannt, wie vom LEE gefordert.
 
Mutlosigkeit erkennbar


Negativ bewertet der LEE die Mutlosigkeit des Landes in Hinblick auf die Einführung scharfer Flächenziele für die Landkreise. Es gibt auch keine verpflichtenden Ziele oder Kriterien für die Planer*innen und somit keine niedersachsenweit geltenden Standards bei der Planung und Umsetzung von Windenergieprojekten. Hierzu hatte der LEE deutlich weitreichendere Vorschläge unterbreitet.

Auch fehlt nach wie vor die Vorgabe eines regelmäßigen Monitorings, für den Abgleich der zu erreichenden landesweiten Ziele.
 

Aus Sicht des LEE’s wurde zudem zumindest in Teilen die Chance verpasst Genehmigungsverfahren deutlich zu beschleunigen bspw. durch klare Definition bestimmter Rechtsbegriffe und die verbindliche Einführung einer digitalen Verfahrensführung. Der LEE bewertet den Erlass insgesamt zwar positiv, hält aber gleichzeitig fest, dass dieser sowohl Licht als auch Schatten für die Windenergiebranche bereithält.

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