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LEE: Urteil zu Windenergie darf nicht zu Stillstand führen

Gerichtsurteil setzt Regionales Raumordnungsprogramm aus

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil vom 14. Dezember die Satzung des Regionalverbandes Großraum Braunschweig über die 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) für unwirksam erklärt. Damit hatte das OVG der Normenkontrollklage zweier Mitgliedskommunen stattgegeben.


Regionalverband muss Planungen vorantreiben


„Wir sehen, dass es unglaublich schwierig ist, rechtssichere Raumordnungsprogramme aufzustellen. Wir brauchen dringend ein novelliertes RROP, das die regionalisierten höheren Landesziele nach dem Windflächenbedarfsgesetz umsetzt. Der Regionalverband Großraum Braunschweig muss jetzt dringend an die Kommunen herantreten, damit die Planungen wieder aufge-nommen werden und keine Stagnation beim Windkraftausbau eintritt,“ so Weyberg weiter.


Ähnliche Fälle in Niedersachsen


Carlos Kuhlmann, Referent für Windenergie beim LEE, ergänzt: „Wir hatten schon ähnliche Fälle in Niedersachsen. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hatte beispielsweise Anfang des Jahres planungsrechtliche Vorgaben zur Windenergienutzung des Landkreises Uelzen für unwirksam erklärt, weil das Regionale Raumordnungsprogramm nicht sämtliche erforderliche Regelungen enthielt.  Die der Energiewende zugrundeliegenden Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen grundsätzlich entschlackt werden.“