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LEE: Strompreisbremse darf Erneuerbare Energien-Ausbau nicht abwürgen

Regulatorien für Erneuerbare Energien etwas gelockert

Gestern hat der Bundestag den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse in zweiter und dritter Lesung verabschiedet, heute passierte das Gesetz den Bundesrat.


LEE-Vorsitzende Bärbel Heidebroek zieht ein vorsichtig positives Resümee: „Wir erkennen an, dass sich die Bundestagsabgeordneten aus Niedersachsen intensiv mit den Belangen der Erneuerbaren Energien auseinandergesetzt und um einen guten Weg gerungen haben. Bei Biogas ist der größte Erfolg, dass künftig die Höchstbemessungsleistung statt der installierten Leistung herangezogen wird. Dadurch fallen die Anlagen, die in flexible Ausgleichsenergie investiert haben unter die Bagatellgrenze. Der Betrieb der meisten Anlagen in Niedersachsen ist abgesichert.“


Chancen für schnelleren Wind und Solarenergieausbau


Heidebroek weiter: „Wir begrüßen, dass die Bundesnetzagentur ermächtigt wird, die Gebotshöchstwerte bei Ausschreibungen im Wind- und Solarenergiebereich und bei Innovationen um bis zu 25 Prozent anzuheben. Wir appellieren an die Bundesnetzagentur, dieses Instrument schon in der nächsten Ausschreibung für alle Erneuerbaren Anlagen einzusetzen. Damit können eine hohe Beteiligung der Erneuerbaren-Energien-Branche an der ersten Ausschreibung für Wind- und Solarenergie erreicht und die stark gestiegenen Kosten ausgeglichen werden.“