LEE: Landkreise sind bei Genehmigungen von Windkraftanlagen in der Pflicht

Bundesnetzagentur veröffentlicht Ausschreibungsergebnisse für Wind an Land

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In der jüngsten Wind-an-Land-Ausschreibungsrunde hat die Bundesnetzagentur die Zahl der Zuschläge bekannt gegeben. Demnach entfallen auf Niedersachsen 26 Zuschläge, bundesweit erhielten 189 Gebote einen Zuschlag. Damit liegt die Quote für Niedersachsen bei rund 14 Prozent. Die bezuschlagte Leistung beläuft sich auf rund 430 Megawatt. Die entspricht einem Anteil von 18 Prozent der bundesweit bezuschlagten Leistung.
Laut Bundesnetzagentur stellt die aktuelle Ausschreibungsrunde mit fast 2,5 Gigawatt eingereichter Gebotsmenge einen Rekord dar und bestätigt den Trend steigender Gebots- und Genehmigungszahlen. Doch der LEE meldet Kritik an.


Wann schlagen die Zuschläge durch?

 

LEE-Vorstandsmitglied Horst Mangels fragt sich, wann die hohen Zuschlagszahlen durchschlagen: „Die Landespolitik spricht davon, dass Niedersachsen Energieland Nummer Eins ist. Aber wenn ich mir die Zahl der Zuschläge und den Genehmigungsprozess in den Landkreisen anschaue muss ich sagen, dass das Potenzial für Erneuerbare Energien bislang nicht ausschöpft wird.“


Landkreise müssen Ausbauflächen schneller definieren

 

„Es ist gut, dass den Landkreisen Ausbau-Flächenziele zugewiesen wurden. Aber viele niedersächsische Landkreise haben die Flächenziele noch gar nicht ausgewiesen und können deshalb auch keine Genehmigungen erteilen. Die Flächenausweisung könnte zügiger gehen, wenn geeinte Flächen in den Gemeinden und Samtgemeinden schon vor dem Beschluss der Regionalen Raumordnung genehmigt würden. So könnte zeitgleich mit dem zeitaufwendigeren Raumordnungsverfahren bereits der Genehmigungsprozess laufen. Diese Flächen können unproblematisch in der Raumordnung mit geplant werden,“ so Mangels weiter.


Gutachten nehmen zu viel Zeit in Anspruch

 

Mangels weiter: „Dazu kommt, dass sich an der Praxis der Gutachteneinholung nichts grundlegend geändert hat. Die Projektierer sind gehalten, zahlreiche Gutachten zum Naturschutz einzureichen. Das kostet viel Zeit, auch, weil es häufig Nachforderungen seitens der Genehmigungsbehörden gibt. Wir sind überhaupt nicht gegen die Gutachten oder den Naturschutz, im Gegenteil. Aber wenn sich deshalb die Genehmigungsverfahren über drei Jahre hinziehen, ist das eindeutig zu lang und wird dem Anspruch Niedersachsens, Energieland Nummer Eins zu sein, nicht gerecht. Auf den bereits ausgewiesenen Flächen muss die Erneuerbare-Energien-Richtlinie der Europäischen Union angewendet werden. Die sogenannte RED III schreibt vor, dass für erneuerbaren Energien vorgesehenen Flächen vereinfachte und beschleunigende Regeln gelten,“ sagt Mangels abschließend.


Tarmstedter Gespräche zeigen Handlungsbedarf auf

 

Wie sich die von der Bundes- und der Landespolitik beschlossenen Beschleunigungsgesetze für Windenergie konkret auswirken, diskutiert der LEE im Rahmen seiner Tarmstedter Gespräche am Samstag auf der Tarmstedter Ausstellung in Zelthalle 7.