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LEE: Anpassung der Biogas-Ausschreibungsvolumina notwendig

Bundesnetzagentur veröffentlicht Ausschreibungsergebnisse für Biomasse und Biomethan

Im April wurde erstmalig in der Geschichte der Ausschreibungen für Biogasanlagen eine Überzeichnung der Gebote erreicht. Bei einem ausgeschriebenen Volumen von 300 Megawatt wurden für 532 Megawatt Gebote eingereicht. Während mehr als 200 Megawatt nicht bezuschlagt wurden, blieben gleichzeitig in der Biomethanausschreibung 300 Megawatt ungedeckt.
 
Biogas über-, Biomethan unterzeichnet
 
Gleichzeitig fand ebenfalls die Biomethanausschreibung statt, die für Stromerzeugungsanlagen mit einem Bezug von Biomethan aus dem Gasnetz gilt und nur zu zehn Prozent der Jahresstunden laufen sollen. Auch hier sollten ursprünglich 300 Megawatt ausgeschrieben werden. Dieses Volumen wurde aufgrund einer erwarteten mangelnden Beteiligung auf 19 Megawatt abgesenkt. Letztendlich wurde kein Gebot abgegeben.
 
Leistungsmangel befürchtet
 

Joost Kuhlenkamp, LEE-Referent für Bioenergie und Wärme, ordnet die jüngsten Ausschreibungsergebnisse der Bundesnetzagentur für Biogas und Biomethan ein: „Wir erleben eine erhebliche Unausgeglichenheit in der Ausschreibungsgestaltung. Der Markt scheint unter den aktuellen Bedingungen kein Interesse an Biomethanausschreibungen ohne reale Wärmenutzung und mit geringen Volllaststunden zu haben.

Gleichzeitig stand nicht genügend Volumen für die Biomasseausschreibung zur Verfügung. Ohne eine Anpassung dieser Ausschreibungsvolumina droht damit ein erheblicher Mangel an grüner, gesicherter Leistung, welcher Teil der Planung der Bundesregierung ist.“
 
Offensichtlich falsche Balance der Volumina
 
Kuhlenkamp weiter: „Neben der deutlichen Anhebung der Vo-lumina der Biomasseausschreibung wäre auch eine Umschichtung von ungenutztem Volumen in der Biomethanausschrei-bung in das Biomassesegment möglich. Damit wäre in der vergangenen Ausschreibung verhindert worden, dass es zu einem Verlust von der so wichtigen, gesicherten Leistung kommt.“
 
Problemfall „Südquote“ erhöht die Gesamtkosten
 
Doch es gibt auch andere schädliche Bedingungen in der Ausschreibung. So fand in der Aprilrunde erstmalig die sogenannte Südquote Anwendung, die zu einer stärkeren Fokussierung der Biomasse- und Biomethananlagen in Süddeutschland führen soll. Für den Süden sollen stets 50 Prozent der Zuschläge erfolgen. Im Ergebnis dieser Ausschreibung sind genau diese 50 Prozent der bezuschlagten Gebote erreicht geworden, da sich die Gebote aus dem Norden insgesamt auf einem niedrigeren Niveau bewegen.
 
Kuhlenkamp erläutert dazu: „Die Südquote führt zu einem höheren Preisniveau und folglich volkswirtschaftlich zu höheren Kosten, ohne erwiesenermaßen energiewirtschaftliche Vorteile zu bieten. Dieser Mechanismus gehört damit aus wettbewerblichen Gründen ersatzlos gestrichen.“
 
Weiterhin zu geringe Gebotshöchstwerte festgestellt
 

Basierend auf einer Studie des Deutschen Biomasseforschungs-zentrums stellt die Bundesnetzagentur Kostensteigerungen bei der Biomasse um mindestens 19,9 Prozent fest, die Agentur konnte ihrerseits aber lediglich eine Erhöhung der Gebotshöchstwerte um 10 Prozent bestimmen. Diesem Problem muss aus Sicht des LEE mit einer weiteren Evaluation und Anhebung der Vergütungssätze begegnet werden, nur um den identifizierten Kostensteigerungen des letzten Jahres zu begegnen.