Das niedersächsische Umweltministerium fordert in einem neuen Erlass, dass JGS-Anlagen und Anlagen zur Lagerung von Gärresten, als Bestandteil von Biogasanlagen, so geplant, errichtet, beschaffen und betrieben werden, dass keine wassergefährdenden Stoffe austreten können. Zudem müssen Undichtigkeiten schnell und zuverlässig erkannt. Wir erklären, welche Folgen der Erlass für die niedersächsischen Biogasanlagenbetreiber hat:
Was bedeuten die Vorgaben für Biogasanlagenbetreiber, welche Auflagen sind damit verbunden?
Hier gibt es aus Sicht des LEE zwei Dimensionen: In weiten Teilen der Landkreise bzw. Genehmigungskreise wird der Erlass für eine Verschlechterung der Situation des Wirtschaftsdüngereinsatzes führen. Einigungen mit den zuständigen Behörden, wie JGS-Behälter auch für Gärreste genutzt werden können, werden obsolet und Gärreste somit potenziell „obdachlos“. In einzelnen Landkreisen führt diese „Klärung“ gegebenenfalls zu einer besseren Situation, in Wahrheit ist dies allerdings keine Klärung aufgrund zahlreicher Unklarheiten.
Auflagen sind damit nicht direkt verbunden, sekundär wird allerdings für eine sehr große Zahl an bestehenden, privilegiert errichteten JGS-Behältern ein großer Aufwand notwendig um das nur energetisch verwertete und qualitativ verbesserte Gärprodukt zu lagern. Die Investitionen bewegen sich im Bereich der Umwallung, Leckage-Erkennung und der regelmäßigen Prüfungen und sind damit erheblich im Vergleich zu der einfachen Lagerung des emissionstechnisch „größeren Übels“ der JGS-Lagerung.
Was sind die größten Folgen?
Die zu befürchtende „Obdachlosigkeit“ von Gärresten, da die Behälterbesitzer die Investitionen als nicht sinnvoll erachten, den Verlust der Privilegierung befürchten müssen und sich regelmäßigen Prüfungen mit entsprechendem Aufwand (im Vergleich zur unkontrollierten Lagerung von JGS) nicht aussetzen möchten. Dabei ist stets zu beachten, dass Wirtschaftsdünger durch den Gärprozess in jeder Dimension qualitativ aufgewertet werden. Zusätzliche Auflagen „nur für Gärreste“ haben keinen wasserschutzrechtlichen oder emissionstechnischen Sinn.
Sind damit höhere Kosten verbunden für eventuelle Investitionen? Wenn ja, welche?
Wenn die progressiven Einigungen in vielen Landkreisen aufgrund dieses Erlasses nicht weiter bestehen können, führt dies entweder zu den technisch nicht notwendigen Investitionen (Kosten stark variierend), zur Umnutzung der bisher genutzten Behälter (insbesondere die Umwallung wird vielerorts auch räumlich nicht möglich sein) oder zu einem notwendigen Neubau eines Gärrestlagers an der Biogasanlage (mehr als 700.000 EUR Gesamtkosten). In letzterem Fall würden die bisher genutzten JGS-Behälter zumeist einfach leer stehen.
Den Erlass können Sie hier einsehen.