LEE: Nicht über falsch verstandene Bürgerbeteiligung den Erneuerbaren-Ausbau gefährden

LEE setzt sich in Anhörung des Umweltausschusses für die Möglichkeit von pauschalen Zahlungen an Kommunen ein

Wie geht es mit dem Windenergieausbau in Niedersachsen weiter? Darüber diskutierte heute der Ausschuss für Umwelt, Energie und Klimaschutz des Niedersächsischen Landtags. Ein wichtiges Element des „Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land und von Freiflächen-Photovoltaikanlagen sowie zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften“ stellt die Bürgerbeteiligung dar. Diese regelt, inwieweit Betreiber von Wind- und Solarparks über die bereits bundesgesetzlich geregelte freiwillige Akzeptanzabgabe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde weitere Abgaben an die Kommunen leisten.

 

Der LEE erkennt an, dass der Gesetzgeber eine Vielzahl von Beteiligungsmöglichkeiten zwischen Projektierern und Kommunen ermöglicht und sich im Laufe des Verfahrens damit deutlich auf die Branche zubewegt hat. Der Teufel liegt allerding im Detail. Das vorgesehene Angebot einer 20-prozentigen Beteiligung ist bei den notwendigen milliardenschweren Investitionen unrealistisch zu erreichen und zudem schwer zu administrieren. Grundsätzlich spricht sich der Verband für bundeseinheitliche Regelungen aus. Wenn der Gesetzgeber auf Landesregelungen besteht, müsste als Alternative eine für beide Seiten unkomplizierte pauschale Zahlung an die Kommunen ermöglicht werden. Der LEE hat dazu bereits im Frühjahr einen Gesetzesvorschlag vorgelegt. 

 

Erneuerbare Energien bringen Wertschöpfung in die Kommunen

 

Im Rahmen der heutigen Anhörung äußerte sich LEE-Geschäftsführerin Silke Weyberg zu dem Beteiligungsgesetz: „Der Wind- und PV-Ausbau bringt Chancen für Kommunen und Menschen vor Ort. Ziel muss sein, den Ausbau der Erneuerbaren viel stärker als bisher mit Abnahmestrukturen zu verbinden. Viele Kommunen haben diese Chance bereits erkannt und entwickeln offensiv zukunftsträchtige regionale Versorgungsmodelle.“

 

Nicht EEG-geförderte Wind- und PV-Anlagen von Beteiligungspflichten ausnehmen

 

„Daher setzen wir uns dafür ein, dass Wind- und Solarenergieanlagen, die über unterschiedliche Modelle Gewerbebetriebe oder die Industrie bilanziell oder direkt versorgen, von allen Beteiligungspflichten ausgenommen werden sollten. Die vorgesehene Beteiligung bei diesen nicht durch das EEG geförderten Projekten verteuert direkt den Strompreis und erstickt dieses sich gerade entwickelnde Geschäftsfeld im Keim,“ so Weyberg weiter.

 

Niedersächsische Solarparks nicht benachteiligen

 

„Wir lehnen verpflichtende Beteiligungsangebote für Freiflächen-Photovoltaikanlagen ab, weil wir hier im Vergleich zu anderen Bundesländern eine deutliche Benachteiligung von niedersächsischen Solarparks erkennen. Eine verpflichtende Abgabe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde bei EEG-Anlagen ist unschädlich, da diese Abgabe über die Netzentgelte kompensiert werden kann und die Projekte nicht verteuert. Schon heute werden viele Projekte in Niedersachsen nicht bezuschlagt, da sie für eine Wirtschaftlichkeit höhere EEG-Vergütungen benötigen als die sonnenstärkeren südlichen Bundesländer,“ so Weyberg abschließend.

 

Branche hofft auf zügige Planung

 

Für die Windenergie erhalten die niedersächsischen Planungsregionen nun verbindliche Flächenziele, was die Branche ausdrücklich begrüßt. Dass die Flächenziele aber entgegen der Aussagen des Koalitionsvertrags nun auf zwei Verfahrensschritte aufgeteilt werden, sieht der LEE kritisch, weil dies für einen doppelten Aufwand bei den Planungsträgern sorgt. Der LEE appelliert an die Planungsregionen, zügig und einstufig zu planen.

 

Carlos Kuhlmann, LEE-Referent für Windenergie, erklärt: „Sollten die Flächen erst 2032 ausgewiesen sein, können sie keine Wirkung mehr für die Zielerreichung des Klimagesetzes entfalten. Damit würde dem Erneuerbaren-Turbo die planerische Grundlage fehlen.“

 

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