Beitragsbild 1200x630px12

Fehlende beihilferechtliche Genehmigung bremst Klimaschutz in Niedersachsen aus

Hängepartie bei Erneuerbare-Energie-Anlagen – LEE kritisiert Bundespolitik

(Hannover) Brüssel macht auch niedersächsischen Betreibern regenerativer Energieanlagen einen Strich durch die Rechnung: Aufgrund der fehlenden beihilferechtlichen Genehmigung können Anlagen, die sich an der Februarausschreibung der Bundesnetzagentur beteiligt hatten, nicht bezuschlagt werden. Eine Genehmigung war aus Sicht der Europäischen Kommission notwendig geworden, weil die EEG-Umlage seit dem 1. Januar durch Mittel aus dem Bundeshaushalt unterstützt wird, der Staat also Beihilfe leistet. Pandemiebedingt waren im vergangenen Jahr die Börsenstrompreise aufgrund geringerer Stromverbräuche massiv eingebrochen.

 

Generell handwerkliche Fehler im EEG 2021

 

Die ausstehende Genehmigung betrifft insbesondere Betreiber von Windkraftanlagen, deren Ausschreibungsvolumen im Feb-ruar bundesweit 1.5 Gigawatt betrug. Ein Umstand, der bei Bärbel Heidebroek, LEE-Vorsitzende, Unverständnis hervorruft:

 

„Wir können nur mutmaßen, wieviel dringend benötigter Zubau uns in Niedersachsen und Bremen verlorengeht. Die ausstehende beihilferechtliche Genehmigung betrifft vor allem die Windbranche, aber auch die Bioenergie- und die Solarenergiebranche. Uns fehlt jetzt schon ein ganzes Quartal an Zubau, den wir nicht mehr aufholen können. Klare Regeln für Altanlagen und ein Repoweringkonzept lassen auch auf sich warten. Gerade für Niedersachsen eine Katastrophe, da hier die meisten Altanlagen im Bundesgebiet stehen.

 

Dass Brüssel so reagieren würde, war abzusehen. Wir erkennen hier seitens der Bundespolitik handwerkliche Fehler bei der Ausgestaltung der EEG-Novelle, die aus unserer Sicht zu sehr mit der heißen Nadel gestrickt wurde. Der Klimawandel ist bereits Realität, der Zubau an Erneuerbaren Energien daher dringend erforderlich.“

 

Sorgenkind Bioenergie – Südquote benachteiligt Norden

 

Niedersächsische Biogasanlagenbetreiber stehen vor ähnlichen Herausforderungen. Bis 8. Februar hatten konnten sie ihr Gebot bei der Bundesnetzagentur einreichen. Maximal 300 Megawatt bezuschlagt die Bundesnetzagentur. Doch aktuell herrscht in der Branche Unklarheit über die Zuschläge. Zudem findet bei der Ausschreibung für Biomasse eine „Südquote“ Anwendung. Die mit der EEG-Novelle eingeführte Regelung besagt, dass 50 % des Ausschreibungsvolumens im Süden Deutschlands bezuschlagt werden. Wird diese Menge nicht ausgeschöpft, verfällt sie. Vor dem Hintergrund, dass 60% der Leistung aus Biomasse aus Norddeutschland stammt ist zu befürchten, dass die Ausbauziele und damit auch die Klimaziele verfehlt werden. Zudem ist die Südquote ein weiterer Grund der europarechtlichen Prüfung. Sie ist nicht nur unsinnig, sondern auch rechtlich nicht vertretbar.

 

Der LEE befürchtet daher einen Rückbau der Anlagen im Norden. Verschärft wird die Situation in Niedersachsen noch durch neue Regelungen zur Flexibilisierung. Anlagen, die sich zukunftsfähig aufgestellt haben und trotz nicht vorhandener Markterlöse mit Hilfe der Flexprämie investiert haben, werden nun bestraft, da ihnen für ihre Investition der Flexzuschlag in der Ausschreibungsphase nicht mehr zusteht.

 

Solarenergie – Referenzertragsmodell gefordert

 

Auch die Betreiber von Solaranlagen ab 750 kWp richten ihren Blick nach Brüssel: Freiflächen-PV und großräumige Dachsolaranlagen können momentan nicht realisiert werden. Zudem lässt das neue EEG zusätzliche Anreize für den Bau von Solarparks bzw. Freiflächen-PV vermissen. Die im Vergleich zu Süddeutschland geringere Sonneneinstrahlung schmälert die Chancen auf einen Zuschlag für norddeutsche Projektierer erheblich. Deshalb fordert der LEE, im Solar- und Photovoltaikbereich ein Referenzertragsmodell heranzuziehen, wie es im Windenergiebereich bereits üblich ist.

 

PM 06/2021