Die Erneuerbaren Energien in der Moorschutzstrategie der Bundesregierung

Auf ein Wort!

Die Moorschutzstrategie der Bundesregierung kommt fast unbeachtet daher. Es herrscht Einigkeit, effektiver Moorschutz ist Klima- und Artenschutz und muss gewährleistet und umfassend ausgebaut werden, um CO2-Emissionen zu reduzieren. Das Diskussionspapier zur Strategie enthält bei genauerem Hinsehen dann aber doch Absätze, die aus Sicht der Erneuerbaren Energien genauer unter die Lupe genommen werden sollten. Das Kartenmaterial macht deutlich, dass die geplanten Schutzmaßnahmen gerade in den moorreichen norddeutschen Regionen und insbesondere in Niedersachsen, dort vor allem im Nordwesten, Umsetzung finden müssen.

 

Das schafft Betroffenheit für Erneuerbare Energien, wo beispielsweise auf wiedervernässten Flächen das Repowering von Bestandswindanlagen durch die Moorschutzmaßnahmen zur Disposition stehen könnte. So ist im Diskussionspapier des Bundes auf Seite 8 zu lesen, dass neben Siedlungs- und Verkehrsinfrastrukturen auch Windkraft- und Photovoltaikanlagen, die auf Moorböden installiert wurden, als Hindernisse für Wiedervernässungen betrachtet werden.

 

Die Errichtung weiterer „Bauten“ auf entwässerten Moorböden soll daher „dringend vermieden“ werden. Diese Ziele können Auswirkungen bei der zukünftigen Flächenausweisung bzw. der Schaffung von Planungsrecht haben, gegebenenfalls aber auch in BImSchG-Genehmigungsverfahren Windenergieprojekte verhindern. Speziell können Bauweisen für Fundamente von Windenergieanlagen oder die Bodenverankerung von PV-Anlagen eingeschränkt werden. Solcher Art Konkurrenzkonflikte zwischen Klimaschutzmaßnahmen sollten wir vermeiden – durch die entsprechende Ausgestaltung der Moorschutzstrategie und kluge Abwägung von Restriktionen.

 

Angesichts der Ansprüche an die Erneuerbaren Energien zur Sicherung unserer zukünftigen klimaneutralen Energieversorgung einerseits und angesichts der vielfachen bestehenden Restriktionen für deren Ausbau andererseits bedarf es dringend einer verantwortungsvollen Handhabung weiterer Ausschlusskriterien. Wir fordern daher substantiierte und verantwortungsvoll durchgeführte Einzelfallprüfungen bezüglich Erneuerbare-Energien-Anlagen und die diesbezügliche Vermeidung von Pauschalaussagen beim Moorschutz – Klimaschutzinteressen dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.