Schritt in die richtige Richtung – doch Genehmigungsrecht muss vereinfacht werden
Der LEE begrüßt die Einigung der Arbeitsgruppe
Erneuerbare Energien: Durch die Einführung einer Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch soll es den Ländern künftig möglich sein, einen Mindestabstand von bis zu 1.000 Metern zwischen Windenergieanlagen und Wohngebäuden in ihre Landesgesetze aufzunehmen. Zudem wurde beschlossen, den Solardeckel aufzuheben.
Silke Weyberg, Geschäftsführerin des LEE, betont: “Wir begrüßen, dass mit der gestrigen Einigung der 52-Gigawatt-Deckel gefallen ist, der den Ausbau der Solarenergie auch in Niedersachsen und Bremen behindert hat. Nun sind die Länder gefordert, zügig Anreize für den Dach- und Freiflächensolarausbau zu schaffen. Gerade letzteres sowie der Ausbau der Windenergie benötigen positive Ausgestaltungen im laufenden Landesraumordnungsverfahren.
Insbesondere Niedersachsen als führendes Windenergieland muss seine Verantwortung für den Windausbau ernst nehmen und darf die Ausgestaltung von Abstandsregelungen nicht an die Kommunen delegieren. Die laufenden Verfahren des Windenergieerlasses und des Artenschutzleitfadens müssen mit ausbaufördernden Regeln zügig vorangetrieben werden. Ansonsten gefährden wir die Erreichung der Klimaschutzziele und verspielen die Chance, die norddeutsche Wirtschaft nachhaltig zu stärken.“
Mit der Einigung greift die Berliner Koalition unter anderem Forderungen des Runden Tischs auf, der Anfang des Jahres von der niedersächsischen Landesregierung zur Zukunft der Windenergie initiiert wurde. Darin hatten sich die Beteiligten aus Verbänden, Wirtschaft und Politik darauf verständigt, die genehmigungsrechtlichen Hürden, die den Zubau von Windenergie an Land momentan massiv behindern, zeitnah abzubauen.
LEE-PM 11/2020