Erneuerbaren-Verband sieht Nachbesserungsbedarf
Der Entwurf des Umweltministeriums zur Novellierung des Windenergieerlasses liegt vor und wird einer kritischen Bestandsaufnahme und Prüfung unterzogen. Mitte Juli hat die formelle sechswöchige Verbandsbeteiligung zur Neuauflage des Erlasses in Niedersachsen begonnen. Der Windenergieerlass zeigt den Rechtsrahmen zum weiteren Ausbau der Windenergie in Niedersachsen auf und dient als Orientierungshilfe für die Landkreise.
Hierzu Bärbel Heidebroek, Vorsitzende des LEE: „Nachdem wir uns den Erlassentwurf sehr genau angeschaut haben, ziehen wir eine gemischte Bilanz: Einige unserer fachlichen Anregungen wurden positiv aufgegriffen, an anderen Stellen muss aus unserer Sicht noch deutlich nachgebessert werden.
Überall im Erlass braucht es mehr Deutlichkeit in Bezug auf Be-grifflichkeiten und Zielvorgaben. Ohne klare Ziele gibt es keinen gradlinigen Weg und keine zügige Umsetzung. Der Windenergie muss substanziell Raum gegeben werden, daher braucht auch die Frage nach zusätzlichen Flächenpotentialen eine klare Antwort im Erlass.
Der Forst beispielsweise sollte zukünftig unter Berücksichtigung harter Tabukriterien genauso in die Betrachtung und Prüfung mit einbezogen werden wie die Freifläche.
Es geht bei der Überarbeitung des Erlasses um nicht weniger als darum, die Energiewende in Niedersachsen politisch zu ermöglichen. Die dringlich benötigten Verbesserungen der politischen und rechtlichen Rand- und Rahmenbedingungen müssen an verschiedenen Stellen erreicht werden. Im Bund braucht es eine umfängliche EEG-Novelle, im Land sind die Novellierungen von Windenergieerlass, Artenschutzleitfaden und Landesraumordnung maßgeblich.“
Hintergrund: Die Frist zur Kommentierung des Windenergieerlasses in der Verbandsbeteiligung läuft am 21. August aus. Der LEE Niedersachsen/ Bremen hatte sich bereits im letzten Dreivierteljahr intensiv an den Vorgesprächen beteiligt und inhaltlich umfänglich eingebracht.
LEE-PM 20/2020