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LEE fordert stärkere Flexibilität bei Anrechnung von Gärresten
Erleichterung für Biogasanlagenbetreiber in Niedersachsen: Das Land Niedersachsen hat beschlossen, dass Anlagenbetreiber für Gärrückstände aus Biogasanlagen nicht mehr zwingend Lagerkapazitäten für neun Monate vorhalten müssen.